Jagdgesellschaft Rothenburg-ost

Gut zu wissen

Der Quartierfuchs
In den letzten Jahren haben Meldungen über Füchse in den Rothenburger Quartieren stark zugenommen. Da der Fuchs ein sogenannter Kulturfolger ist, hat er keine Mühe sich unserem Leben anzupassen.

 

Der Fuchs lernt aus unserem Verhalten und nützt unsere Fehler aus, um sich Nahrung zu beschaffen.
Der Fuchs ist grundsätzlich nachtaktiv, jedoch ist die Fähe (Weibchen) nach der Säugezeit auch tagsüber für ihre Jungen auf Nahrungssuche. Das kränkliche Erscheinungsbild der Füchsin verunsichert viele Personen. Dies ist aber in den allermeisten Fällen nicht auf eine Krankheit zurückzuführen. Die Fähe macht wegen den Folgen des Säugens der Jungen meist einen abgemagerten und struppigen Eindruck.

 

Die Jungfüchse verlassen nach etwa drei Wochen erstmals den Bau. Dies ist meist im April. Da diese sehr neugierig sind, kann es sein, dass sie auch am Tag angetroffen werden.
Leider werden diese aber oft Opfer vom Strassenverkehr.
Mit wenigen Grundregeln, kann das Quartier für den Fuchs unattraktiv gemacht werden.

 - Füchse nicht füttern
- Keine offene, regelmässige Futterquelle anbieten (Katzen nur im Haus füttern)
- Kompost abdecken
- Abfallsäcke erst am Morgen nach draussen stellen
- Keine Essensreste auf Komposthaufen entsorgen
- Aufdringliche und neugierige Füchse verscheuchen (Lärm, Wasser)
- Mögliche Unterschlüpfe verschliessen
- Schuhe nicht im Freien stehen lassen

Grundsätzlich muss niemand vor dem Fuchs Angst haben. Dieser sollte sich von Natur aus beim Aufeinandertreffen zurückziehen. Glauben Sie einen kranken oder verhaltensauffälligen Fuchs zu sichten, dann können sie sich bei der zuständigen Jagdgesellschaft melden!

Video der Fuchs


Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

 

Leinenpflicht für Hunde wird kontrolliert

 

Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit geleistet, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Ganzjährige Leinenpflicht für Hunde in Wildtier- und Naturschutzgebieten
Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Die Busse bei Missachtung des Leinenzwangs in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt 150 Franken.

 

Danke, dass Sie Ihren Hund im Wald an die Leine nehmen!